Dobbelte Staatsbürgerschaft

Ab den 1. Januar 2020 kann man eine oder mehrere Staatsbürgerschaften zusätzlich zu der norwegischen haben. Diese Änderung gilt sowohl für Personen, die schon norwegisch sind, als auch für Personen, die die norwegische Staatsbürgerschaft zurück haben möchten.

Um die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten zu können, muss auch das andere Land, von dem Sie die Staatsbürgerschaft haben oder haben wollen, dies zulassen. Sie müssen immer selber überprüfen, ob das andere Land, von dem Sie die Staatsbürgerschaft haben, dies zulassen, oder ob Sie diese verlieren, wenn Sie norwegisch werden.

Weitere wichtige Informationen hier: www.norway.no/de/germany/dienstleistungen-info/pass-und-staatsburgerschaft/#DoppelteStaatsbürgerschaft