Unsere Aufgaben
Womit wir helfen können
- Personennummer
- Ab dem 1. Mai 2021 müssen alle, auch Kinder, den Pass in bei der Königlich Norwegischen Botschaft in Berlin beantragen
- Beglaubigungen
- Beratung und Informationen über ärztliche Dienste, Krankenhaus u.ä.
- Hilfe bei Beschaffung von juristischem Beistand
- Beistand bei einem Todesfall im Ausland
- Bei Festnahme/Gefängnisaufenthalt im Ausland können die Auslandsvertretungen einen Kontakt für Besuche im Gefängnis vermitteln
- Bei Notfällen, Hilfe bei Kontaktaufnahme mit Familie und/ oder Freunden
Womit wir leider nicht helfen können
Bei folgenden Angelegenheiten kann das Konsulat nicht:
- In Gerichtsverfahren eingreifen oder Sie vor Gericht vertreten
- Einen privat engagierten Verteidiger bezahlen
- Wohnung, Arbeit oder Arbeitsgenehmigung verschaffen
- Rechnungen für Hotel, Arzt, juristischen Beistand oder andere Ausgaben bezahlen
- Soziale Zuschüsse überweisen oder auszahlen
- Atteste u.ä. aus dem Norwegischen übersetzen
- In zivilrechtlichen Angelegenheiten helfen
- Krankenhausausgaben decken
- Ihnen Geld geben, wenn Sie bestohlen werden oder in andere finanziellen Schwierigkeiten kommen
- Einen Krankenhausaufenthalt für Sie bezahlen, wenn Sie keine Krankenversicherung abgeschlossen haben