Unsere Aufgaben

Womit wir helfen können

  • Personennummer
  • Ab dem 1. Mai 2021 müssen alle, auch Kinder, den Pass in bei der Königlich Norwegischen Botschaft in Berlin beantragen
  • Beglaubigungen
  • Beratung und Informationen über ärztliche Dienste, Krankenhaus u.ä.
  • Hilfe bei Beschaffung von juristischem Beistand
  • Beistand bei einem Todesfall im Ausland
  • Bei Festnahme/Gefängnisaufenthalt im Ausland können die Auslandsvertretungen einen Kontakt für Besuche im Gefängnis vermitteln
  • Bei Notfällen, Hilfe bei Kontaktaufnahme mit Familie und/ oder Freunden

Womit wir leider nicht helfen können

Bei folgenden Angelegenheiten kann das Konsulat nicht:

  • In Gerichtsverfahren eingreifen oder Sie vor Gericht vertreten
  • Einen privat engagierten Verteidiger bezahlen
  • Wohnung, Arbeit oder Arbeitsgenehmigung verschaffen
  • Rechnungen für Hotel, Arzt, juristischen Beistand oder andere Ausgaben bezahlen
  • Soziale Zuschüsse überweisen oder auszahlen
  • Atteste u.ä. aus dem Norwegischen übersetzen
  • In zivilrechtlichen Angelegenheiten helfen
  • Krankenhausausgaben decken
  • Ihnen Geld geben, wenn Sie bestohlen werden oder in andere finanziellen Schwierigkeiten kommen
  • Einen Krankenhausaufenthalt für Sie bezahlen, wenn Sie keine Krankenversicherung abgeschlossen haben